Bauingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing., M.Eng. Hans-Jürgen Ulrich

Ende der Wahlfreiheit beim Energieausweis

 

Ab sofort Bedarfsausweis für kleine Gebäude


Am 30. September 2008 endete die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entweder für einen bedarfs- oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden.

 

Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.

22.10.2008